Qualifikation der DH

Der Abschluss zur Dentalhygienikerin (DH) ist in der Bundesrepublik Deutschland die höchste Fortbildungsstufe, die zahnärztliche Mitarbeiterinnen erreichen können.

Die Dentalhygienikerin ist mit ihrer Qualifikation eine wichtige Mitarbeiterin in einer modernen, präventionsorientierten und qualitätsbewussten Zahnarztpraxis. Hochqualifizierte und professionell eingesetzte Dentalhygienikerinnen unterstützen und entlasten den Praxisinhaber in erheblichem Umfang in fast allen Bereichen, einschließlich Praxisorganisation und Praxismanagement.

Die Dentalhygienikerin arbeitet als eine erfahrene und umfassend ausgebildete zahnärztliche Mitarbeiter*in, immer in einer zahnärztlichen Praxis, in der ihr, gemäß ihrer erworbenen Qualifikationen, Aufgaben übertragen werden. Die delegationsfähigen Aufgaben sind im Zahnheilkundegesetz (ZHG) beschrieben.

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